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   OLG Stuttgart, 26.02.2021 - 6 U 215/19   

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https://dejure.org/2021,50325
OLG Stuttgart, 26.02.2021 - 6 U 215/19 (https://dejure.org/2021,50325)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.2021 - 6 U 215/19 (https://dejure.org/2021,50325)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - 6 U 215/19 (https://dejure.org/2021,50325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, Art 247 § 6 Abs 2 S 3 BGBEG
    Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung eines Fahrzeugs: Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs eines zur Finanzierung des Kaufs eines Pkw abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrages; Rechtsmissbräuchliche Berufung auf den Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2021 - 6 U 215/19
    Nachdem der Kläger dazu zunächst mit Schriftsatz vom 2.11.2020 Stellung genommen hatte, hat der Senat nach Bekanntwerden u. a. der Entscheidung BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, juris, mit weiterem Beschluss vom 9.12.2020 (Bl. 160 ff. d. A.) darauf hingewiesen, dass die Berufung weiterhin offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe; soweit das Fehlen von Zwischenüberschriften zum Entfallen der Gesetzlichkeitsfiktion führe und die nur Beispiele für Pflichtangaben enthaltende Widerrufsinformation nach der zitierten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in der erforderlichen Weise klar und verständlich sei, stehe der Berufung des Klägers auf den Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion jedenfalls der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen.
  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19

    Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion bei Fehlen von Zwischenüberschriften in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2021 - 6 U 215/19
    Soweit der Kläger meint, es seien wichtigste dogmatische Fragen im Zusammenhang mit der vorliegenden Entscheidung ungeklärt, übergeht das die vom Senat angewandte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach auch ein nach dem Widerruf liegendes Verhalten dazu führen kann, dass Rechte aus dem Widerruf nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden können (BGH, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 17, juris) und dass das insbesondere im Fall der Berufung auf den Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion und zwar ausdrücklich auch dann in Betracht kommt, wenn der Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion - wie hier - auf dem Fehlen von Zwischenüberschriften beruht (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19 -, Rn. 22, juris, wo darauf verwiesen ist, dass die im dortigen Fall nach Klageabweisung als derzeit unbegründet eintretende Rechtskraft nicht ausschließe, dass die dortige Beklagte in einem Folgeprozess einem Anspruch des Verbrauchers ggf. weitere Einreden und Einwendungen entgegenhalten könne, und wo Randnummer 27 des Urteils vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 496/19 -, juris, in Bezug genommen ist, die gerade die Möglichkeit der Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion betrifft).
  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2021 - 6 U 215/19
    Soweit der Kläger meint, es seien wichtigste dogmatische Fragen im Zusammenhang mit der vorliegenden Entscheidung ungeklärt, übergeht das die vom Senat angewandte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach auch ein nach dem Widerruf liegendes Verhalten dazu führen kann, dass Rechte aus dem Widerruf nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden können (BGH, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 17, juris) und dass das insbesondere im Fall der Berufung auf den Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion und zwar ausdrücklich auch dann in Betracht kommt, wenn der Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion - wie hier - auf dem Fehlen von Zwischenüberschriften beruht (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19 -, Rn. 22, juris, wo darauf verwiesen ist, dass die im dortigen Fall nach Klageabweisung als derzeit unbegründet eintretende Rechtskraft nicht ausschließe, dass die dortige Beklagte in einem Folgeprozess einem Anspruch des Verbrauchers ggf. weitere Einreden und Einwendungen entgegenhalten könne, und wo Randnummer 27 des Urteils vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 496/19 -, juris, in Bezug genommen ist, die gerade die Möglichkeit der Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion betrifft).
  • BGH, 21.07.2020 - XI ZR 496/19

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Ablehnung einer Aussetzung analog

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.2021 - 6 U 215/19
    Soweit der Kläger meint, es seien wichtigste dogmatische Fragen im Zusammenhang mit der vorliegenden Entscheidung ungeklärt, übergeht das die vom Senat angewandte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach auch ein nach dem Widerruf liegendes Verhalten dazu führen kann, dass Rechte aus dem Widerruf nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden können (BGH, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 17, juris) und dass das insbesondere im Fall der Berufung auf den Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion und zwar ausdrücklich auch dann in Betracht kommt, wenn der Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion - wie hier - auf dem Fehlen von Zwischenüberschriften beruht (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19 -, Rn. 22, juris, wo darauf verwiesen ist, dass die im dortigen Fall nach Klageabweisung als derzeit unbegründet eintretende Rechtskraft nicht ausschließe, dass die dortige Beklagte in einem Folgeprozess einem Anspruch des Verbrauchers ggf. weitere Einreden und Einwendungen entgegenhalten könne, und wo Randnummer 27 des Urteils vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 496/19 -, juris, in Bezug genommen ist, die gerade die Möglichkeit der Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion betrifft).
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